ANMELDUNG

Anspruchsanmeldung im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich.

Das Bayerische Oberste Landesgericht mit Sitz in München hat durch Beschluss am 13.03.2023 unter dem Aktenzeichen 101 Kap 1/22 im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) den Musterkläger bestimmt. Das Kapitalanleger-Musterverfahren wird auf Basis des von TILP erstrittenen Vorlagebeschlusses des Landgerichts München I vom 14. März 2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) geführt. Geschädigte Wirecard-Anleger haben bis zum

18.09.2023

die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche gegen EY anzumelden. Die Anmeldung kann nur durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden, § 10 Abs. 2 KapMuG.

Für geschädigte Wirecard-Anleger, welche die (Kosten-)Risiken einer Klage gegen EY scheuen, bietet die Anspruchsanmeldung eine kostengünstige Alternative.

Die Anspruchsanmeldung zum Kapitalanleger-Musterverfahren hat u. a. folgende Vorteile:

  • Die Kosten der Anmeldung betragen nur ca. 17% des möglichen Kostenrisikos einer Klage.
  • Ansprüche können bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kapitalanleger-Musterverfahrens zuzüglich dreier weiterer Monate nicht verjähren.
  • Sie können den Ausgang des Kapitalanleger-Musterverfahrens – und damit die Entscheidung der erheblichen Tatsachen- und Rechtsfragen – ohne Risiko abwarten.
  • Auch Anmelder können von einem möglichen Vergleich umfasst werden.

 

Als Vertreter der vermeintlich größten Klägergruppe (sowohl Anzahl der Kläger als auch Höhe der geltend gemachten Ansprüche) wird TILP sich im Kapitalanleger-Musterverfahren selbstverständlich auch für die Interessen der Anmelder einsetzen. Vor allem wird TILP versuchen, dass Anmelder auch von einem möglichen Vergleich profitieren, so wie dies bereits in anderen Kapitalanleger-Musterverfahren der Fall war.

TILP bietet zwei Optionen der Anspruchsanmeldung zum
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY an:

  1. Anmeldung mit Inverzugsetzung auf eigene Kosten (Anmeldeoption 1)
    Durch ein von TILP verfasstes außergerichtliches Anspruchsschreiben wird EY, zusätzlich zur Anmeldung Ihrer Ansprüche zum Kapitalanleger-Musterverfahren, „in Verzug“ gesetzt. Durch die Inverzugsetzung stehen Ihnen bis zum möglichen Ausgleich Ihres Schadensersatzanspruchs Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, was je nach Dauer des Rechtsstreits zu einer erheblichen Summe anwachsen kann (Anmeldeoption 1).
  2. Anmeldung ohne Inverzugsetzung auf eigene Kosten (Anmeldeoption 2)
    Bei der Anmeldung ohne Inverzugsetzung stehen Ihnen grundsätzlich keine Zinsen auf den angemeldeten Schadensersatzanspruch zu. Es wird nur Ihr Schadensersatzanspruch (ohne ein vorheriges Anspruchsschreiben) zum Kapitalanleger-Musterverfahren angemeldet (Anmeldeoption 2).

Unser Auftragsformular und eine Vollmacht1 inklusive Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung finden Sie unter diesen Links:

Eine Übersicht der anfallenden Kosten finden Sie unter diesem Link:

Für die Ermittlung des für die Kosten maßgeblichen Streitwertes2 können Sie sich an der Höhe Ihres erlittenen Schadens orientieren.

Sollten Sie eine Anspruchsanmeldung zum Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY (Anmeldeoption 1 oder 2) wünschen, senden Sie bitte das entsprechend ausgefüllte Auftragsformular sowie die unterschriebene Vollmacht1 an:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einhornstr. 21
72138 Kirchentellinsfurt

oder

als E-Mail an wirecard@tilp.de

 

 

1 Sollten Sie im Komplex Wirecard bereits eine Vollmacht auf unsere Kanzlei ausgestellt haben, ist die Unterzeichnung einer weiteren Vollmacht nicht notwendig.
2 Eine exakte Berechnung Ihres Streitwertes findet erst nach einer kostenpflichtigen Beauftragung durch unsere Kanzlei statt. Sie können sich jedoch an der Höhe Ihres erlittenen Schadens orientieren. Diesen berechnen Sie durch Abzug des Verkaufserlöses Ihrer Wirecard-Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen, Derivate oder Optionen) vom ursprünglichen Ankaufspreis inklusive Kaufnebenkosten. 

Ihre Ansprechpartner bei TILP:

Sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Wirecard Klage, Ansprechpartner, Marvin Kewe

MARVIN KEWE

Managing Partner | Rechtsanwalt
Bankkaufmann | Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht

Wirecard Klage, Ansprechpartner, Axel Wegner

AXEL WEGNER

Partner | Rechtsanwalt